Weitere Entscheidungen unten: OLG Naumburg, 25.02.2015 | OLG Jena, 25.06.2014

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18028
OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14 (https://dejure.org/2014,18028)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.04.2014 - 2 Verg 2/14 (https://dejure.org/2014,18028)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. April 2014 - 2 Verg 2/14 (https://dejure.org/2014,18028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Baumanagementsoftware

    § 107 Abs 2 GWB, § 107 Abs 3 GWB, § 12 Abs 1 VOLA2, § 15 Abs 1 VOLA2, § 17 VOLA2
    Vergabeverfahren: Auslegung der Bekanntmachung; Heilung von Fehlern im Bekanntmachungstext; angemessene Bewerbungsfrist

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berichtigung zwingend im Pflichtmedium! (VPR 2014, 223)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Berichtigung zwingend im Pflichtmedium! (IBR 2014, 619)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 823 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VK Sachsen-Anhalt, 31.01.2014 - 1 VK LSA 14/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis ohne Abgabe eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14
    In dem unter dem Aktenzeichen 1 VK LSA 14/13 geführten Nachprüfungsverfahren hat sie die Rüge der vergaberechtswidrigen, weil intransparenten Reduzierung der Anzahl der geforderten Referenzen weiter verfolgt und insoweit die Auffassung vertreten, dass die in der Auftragsbekanntmachung genannte Anzahl von fünf unternehmensbezogenen Referenzen als Mindestanforderung an die Leistungsfähigkeit aufzufassen gewesen sei.

    Das insoweit zunächst unter dem Aktenzeichen 1 VK LSA 6/14 geführte Verfahren ist mit Beschluss vom 30.01.2014 mit dem - fortan führenden - Nachprüfungsverfahren 1 VK LSA 14/13 verbunden worden.

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14
    Diesem Erfordernis ist bereits genügt, wenn mit dem Nachprüfungsantrag eine Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften mit bieterschützender Funktion schlüssig vorgetragen wird (vgl. nur BGH, Beschluss v. 18.05.2004, X ZB 7/04 "Mischkalkulation", BGHZ 159, 186).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14
    (1) Eine im Vergabeverfahren verwendete Bekanntmachung ist dahin auszulegen, wie der Text von einem fachkundigen Unternehmen, welches die Gepflogenheiten des konkreten Auftraggebers nicht kennt, verstanden werden muss (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 30.04.2007, 1 Verg 1/07 "Trink- und Abwasserleitungen", NZBau 2008, 73; OLG München, Beschluss v. 09.08.2012, Verg 10/12 "Verbrennungsschlacke"; vgl. auch zur Auslegung von Vergabeunterlagen BGH, Urteil v. 03.04.2012, X ZR 130/10 "Straßenausbau", VergabeR 2012, 724 m.w.N.).
  • OLG Jena, 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

    Formelle und materielle Eignungsprüfung; bedingter Preisnachlass

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14
    (4) Aus dem Kontext aller Forderungen des Antragsgegners in Ziffer III.2.3) geht zudem hervor, dass der Antragsgegner sehr eindeutige Vorstellungen von der formalen Gestaltung der Teilnahmeanträge hatte und diese durchsetzen wollte (vgl. Beschluss v. 21.09.2009, 9 Verg 7/09, VergabeR 2010, 509, dort Rückschluss von offenen Formulierungen auf eine wettbewerbsoffene Ausschreibung ).
  • OLG Koblenz, 04.10.2010 - 1 Verg 9/10

    Kein Aufschub im Koblenzer Vergabeverfahren zum Hochwasserschutz

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14
    (3) Wird im Text das Wort "mindestens" aufgeführt, so führt dies zu einer eindeutigen Forderung gegenüber den Bietern (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 04.10.2010, 1 Verg 9/10 "Hochwasserschutz"); demgegenüber ist aber allein aus dem hier vorliegenden Umstand, dass der Text diesen Begriff nicht ausdrücklich enthält, kein sicherer Rückschluss möglich.
  • OLG Naumburg, 15.03.2001 - 1 Verg 11/00

    Ausschluss eines Angebots durch die Vergabekammer; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14
    a) Die Prüfung und Feststellung der Antragsbefugnis als subjektiver Voraussetzung für den Zugang zum Primärrechtsschutz muss jeweils im Hinblick auf das geltend gemachte Begehren und für jeden einzelnen im Nachprüfungsverfahren (noch oder erstmals) geltend gemachten Vergaberechtsverstoß getrennt erfolgen (vgl. nur OLG Naumburg, Beschluss v. 15.03.2001, 1 Verg 11/00 "Abfallkartell", NZBau 2001, 579; Möllenkamp in: Kulartz/ Kus/ Portz, GWB, 3. Aufl. 2014; § 107 Rn. 22).
  • OLG Naumburg, 30.04.2007 - 1 Verg 1/07

    Trink- und Abwasserleitungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14
    (1) Eine im Vergabeverfahren verwendete Bekanntmachung ist dahin auszulegen, wie der Text von einem fachkundigen Unternehmen, welches die Gepflogenheiten des konkreten Auftraggebers nicht kennt, verstanden werden muss (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 30.04.2007, 1 Verg 1/07 "Trink- und Abwasserleitungen", NZBau 2008, 73; OLG München, Beschluss v. 09.08.2012, Verg 10/12 "Verbrennungsschlacke"; vgl. auch zur Auslegung von Vergabeunterlagen BGH, Urteil v. 03.04.2012, X ZR 130/10 "Straßenausbau", VergabeR 2012, 724 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2006 - Verg 83/05

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14
    Er ist zwar hinsichtlich der Nachweise für die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit auf die in Art. 47, 48 RL 2004/18/EG genannten Nachweise beschränkt; in diesem Rahmen kann er aber die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen obligatorisch als (formelle) Mindestanforderungen vorgeben oder sie nur beispielhaft oder alternativ benennen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss v. 01.02.2006, VII-Verg 83/05, VergabeR 2006, 547).
  • OLG München, 09.08.2012 - Verg 10/12

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag: Auslegung einer Klausel zum Eignungsnachweis

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14
    (1) Eine im Vergabeverfahren verwendete Bekanntmachung ist dahin auszulegen, wie der Text von einem fachkundigen Unternehmen, welches die Gepflogenheiten des konkreten Auftraggebers nicht kennt, verstanden werden muss (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 30.04.2007, 1 Verg 1/07 "Trink- und Abwasserleitungen", NZBau 2008, 73; OLG München, Beschluss v. 09.08.2012, Verg 10/12 "Verbrennungsschlacke"; vgl. auch zur Auslegung von Vergabeunterlagen BGH, Urteil v. 03.04.2012, X ZR 130/10 "Straßenausbau", VergabeR 2012, 724 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2006 - Verg 38/05
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14
    Er ist zwar hinsichtlich der Nachweise für die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit auf die in Art. 47, 48 RL 2004/18/EG genannten Nachweise beschränkt; in diesem Rahmen kann er aber die Vorlage von Erklärungen und Nachweisen obligatorisch als (formelle) Mindestanforderungen vorgeben oder sie nur beispielhaft oder alternativ benennen (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss v. 01.02.2006, VII-Verg 83/05, VergabeR 2006, 547).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 40/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Dabei muss die Dauer der Frist für die Abgabe von Teilnahmeanträgen so bemessen sein, dass die Bewerber nicht nur irgendeinen, sondern einen Teilnahmeantrag in hoher Qualität und mit echten Auswahlchancen erstellen können (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.04.2014 - 2 Verg 2/14, zitiert nach juris, Tz. 82).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2018 - Verg 39/18

    Anforderungen an die Rüge eines Vergaberechtsverstoßes

    Dabei muss die Dauer der Frist für die Abgabe von Teilnahmeanträgen so bemessen sein, dass die Bewerber nicht nur irgendeinen, sondern einen Teilnahmeantrag in hoher Qualität und mit echten Auswahlchancen erstellen können (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.04.2014 - 2 Verg 2/14, zitiert nach juris, Tz. 82).
  • VK Niedersachsen, 19.09.2019 - VgK-33/19

    Ausschreibung der Flüchtlingssozialberatung in einem Landkreis europaweit im

    Die wirksame Heilung von Fehlern im Bekanntmachungstext durch Veröffentlichung einer Berichtigung in dem Pflichtmedium, d. h. im Supplement des Amtsblattes der EU (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.04.2014 - 2 Verg 2/14), ist dagegen nur möglich, solange die Frist für die Einreichung von Angeboten noch nicht abgelaufen ist und gegebenenfalls angemessen gemäß § 20 Abs. 3 VgV verlängert wurde.
  • VK Südbayern, 03.05.2016 - Z3-3-3194-1-61-12/15

    Genehmigung eines Versorgungsvertrags einer Apotheke

    Für die im jeweiligen Einzelfall zu bestimmende Angemessenheit der verbleibenden Angebotsfrist komme es darauf an, ob die verbleibende Zeit dazu reiche ein Angebot in hoher Qualität mit echten Auswahlchancen zu erstellen (vgl. OLG Naumburg, 30.04.2014 - 2 Verg 2/14).
  • VK Westfalen, 15.11.2019 - VK 2-30/19

    Festgelegt ist festgelegt!

    b) Die Rechtsverletzung ist lediglich durch eine Zurückversetzung des Vergabeverfahren in den Zeitpunkt vor Ablauf der Teilnahmefrist, verbunden mit der Maßgabe erneut eine Bekanntmachung vorzunehmen, zu beheben (vgl. OLG Naumburg, 30.4.2014, 2 Verg 2/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12763
OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14 (https://dejure.org/2015,12763)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.02.2015 - 2 Verg 2/14 (https://dejure.org/2015,12763)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 2 Verg 2/14 (https://dejure.org/2015,12763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,12763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 103 ZPO, § 104 Abs 1 ZPO, § 14 RVG, § 16 RVG, § 17 RVG
    Kosten im Vergabeverfahren: Titulierung und Festsetzung der im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen Kosten und Aufwendungen durch das Beschwerdegericht; Verbindlichkeit des vom Verfahrensbevollmächtigten im Rahmen der Toleranzgrenze von 20% bestimmten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Anwaltsgebühren im Verfahren vor der Vergabekammer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 642
  • BauR 2015, 1723
  • VergabeR 2015, 717
  • ZfBR 2015, 622
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Naumburg, 26.06.2006 - 1 Verg 7/05

    Gebührenbemessung für Antragsverfahren nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
    Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11, und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13).

    b) Das Oberlandesgericht Naumburg hat in der Vergangenheit bereits für das Beschwerdeverfahren nach § 116 Abs. 1 GWB, dort für das Verhältnis von Hauptsacheverfahren und Verfahren auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Nachprüfungsantrags nach § 118 Abs. 1 GWB, angenommen, dass es sich im kostenrechtlichen Sinne um verschiedene Angelegenheiten handle (vgl. Beschluss v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05).

  • OLG Naumburg, 15.06.2006 - 1 Verg 5/06

    Bemessung der Gebühren des Rechtsanwalts für Tätigwerden im

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
    Das Gestattungsverfahren nach § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB ist kostenrechtlich als eine vom Hauptsacheverfahren verschiedene Angelegenheit i.S. von § 17 RVG anzusehen, in dem weitere - erstattungsfähige - Gebührenansprüche entstehen können (Aufgabe OLG Naumburg, 15. Juni 2006, 1 Verg 5/06).(Rn.32).

    Dem gegenüber hat das Oberlandesgericht Naumburg in einer weiteren früheren Entscheidung (Beschluss v. 15.06.2006, 1 Verg 5/06) angenommen, dass ein Antrag nach § 115 Abs. 2 S. 1 GWB keine gesonderte Anwaltsgebühr auszulösen vermag, und diese Entscheidung im Wesentlichen aus einer wertenden Betrachtung der in §§ 16 und 17 RVG enthaltenen Beispiele abgeleitet.

  • OLG München, 30.12.2011 - Verg 9/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht des Rechtspflegers am Beschwerdegericht zur

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
    Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11, und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13).

    Mit anderen Worten: Die Befugnis des Rechtspflegers des Oberlandesgerichts, im Rahmen seiner Kostenfestsetzung im Beschwerdeverfahren auch über die Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer zu entscheiden, ist danach auf diejenigen Verfahren beschränkt, in denen der Vergabesenat eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen hat (vgl. insbesondere OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11 m.w.N.).

  • VK Sachsen-Anhalt, 31.01.2014 - 1 VK LSA 14/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis ohne Abgabe eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
    Das Nachprüfungsverfahren ist von der 1. Vergabekammer unter dem Aktenzeichen 1 VK LSA 14/13 geführt worden.

    Das insoweit zunächst unter dem Aktenzeichen 1 VK LSA 6/14 gesondert registrierte Verfahren ist mit Beschluss vom 30.01.2014 mit dem - fortan führenden - Nachprüfungsverfahren 1 VK LSA 14/13 verbunden worden.

  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
    c) Das Oberlandesgericht München vertritt die Auffassung, dass auch durch die Durchführung des sog. Gestattungsverfahrens nach § 115 Abs. 2 S. 1 GWB innerhalb eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer besondere Kosten anfallen können (vgl. Beschlüsse v. 28.02.2011, Verg 23/10, und v. 24.01.2012, Verg 16/11).
  • OLG München, 24.01.2012 - Verg 16/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
    c) Das Oberlandesgericht München vertritt die Auffassung, dass auch durch die Durchführung des sog. Gestattungsverfahrens nach § 115 Abs. 2 S. 1 GWB innerhalb eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer besondere Kosten anfallen können (vgl. Beschlüsse v. 28.02.2011, Verg 23/10, und v. 24.01.2012, Verg 16/11).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-549/13

    Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
    Der Vergabekammer ist durch die Regelungen in §§ 102, 104 bis 16a GWB eine Rechtsstellung als Gericht i.S. des Unionsrechts eingeräumt worden (hier: i.S.v. Art. 267 AEUV, vgl. EuGH, Urteil v. 18.09.2014, C-549/13 "Bundesdruckerei GmbH ./. Stadt Dortmund, sowie i.S.v. Art. 1 Abs. 1 UAbs. 3, Art. 2 RL 89/665/EWG bzw. RL 92/13/EWG, jeweils i.d.F. von RL 2007/66/EG).
  • BGH, 29.09.2009 - X ZB 1/09

    Gebührenanrechnung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
    Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11, und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
    In einer vergleichbaren Fallgestaltung hat der Bundesgerichtshof ein Hauptsacheverfahren im Beschwerdeverfahren nach § 116 Abs. 1 GWB und ein Gestattungsverfahren nach § 121 Abs. 1 GWB als kostenrechtlich verschiedene Angelegenheiten bewertet (vgl. Beschluss v. 25.10.2005, X ZB 15/05).
  • BGH, 17.06.2014 - X ZB 8/13

    Kostenfestsetzung im Vergabenachprüfungsverfahren: Anrechnung anwaltlicher

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2015 - 2 Verg 2/14
    Der Bundesgerichtshof hat diese Praxis der Vergabesenate (vgl. OLG Naumburg, Beschlüsse v. 26.06.2006, 1 Verg 7/05; v. 29.08.2008, 1 Verg 1/08 - jeweils zum GWB a.F. - sowie v. 29.07.2011, 2 Verg 9/11, und v. 22.04.2014, 2 Verg 5/12; u.a. auch OLG München, Beschluss v. 30.12.2011, Verg 9/11; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 22.11.2010, VII-Verg 55/09, und v. 02.05.2011, VII-Verg 31/11; KG Berlin, Beschluss v. 14.10.2013, Verg 1 + 2/13; OLG Celle, Beschluss v. 05.11.2012, 13 Verg 9/11; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss v. 10.10.2013, 1 Verg 4/12) ausdrücklich bestätigt (vgl. Beschlüsse v. 29.09.2009, X ZB 1/09; v. 17.04.2012, X ZB 7/11, und insbesondere v. 17.06.2014, X ZB 8/13).
  • BGH, 17.04.2012 - X ZB 7/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der Geschäftsgebühr aus dem

  • OLG Naumburg, 29.08.2008 - 1 Verg 1/08

    Betriebsführung AZV II

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2010 - Verg 55/09

    Kostenfestsetzung durch OLG!

  • OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei

  • OLG Naumburg, 23.12.2008 - 1 Verg 11/08

    Anwaltsgebühren für die außergerichtliche Vertretung in einem vergaberechtlichen

  • OLG Celle, 05.11.2012 - 13 Verg 9/11

    Anforderungen an die Abhilfeentscheidung des Rechtspflegers im

  • OLG Naumburg, 22.04.2014 - 2 Verg 5/12

    Mehrvertretungsgebühr - Anwaltskosten im vergaberechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - Verg 31/11

    Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen durch die Vergabekammer

  • OLG Schleswig, 10.10.2013 - 1 Verg 4/12

    Anwaltsgebühren bei (verneinter) de-facto-Vergabe?

  • OLG Naumburg, 30.08.2005 - 1 Verg 6/05

    Bestimmung der Auftragssumme und des Gebührensatzes des Rechtsanwalts

  • OLG Frankfurt, 27.07.2015 - 11 Verg 1/14

    Angemessene Gebühr des Anwalts für die Vertretung im

    Die Bestimmung liegt damit noch im Bereich des anwaltlichen Ermessens und ist bindend (OLG München, Beschl. v. 27.8.2009, Verg 4/09; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.3.2008, Verg 8/08; OLG Naumburg, Beschl. v. 25.2.2015, 2 Verg 2/14).Der Rechtsanwalt ist in der Regel auch nicht verpflichtet, die von ihm bestimmte Gebühr detailliert zu begründen (OLG München a.a.O. Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2022 - 11 Verg 2/21

    Festsetzung der Aufwendungen des Vergabeverfahrens durch den Rechtspfleger des

    Hat der Beschwerdesenat des Oberlandesgerichts die Entscheidung der Vergabekammer über die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Aufwendungen der Beteiligten im Zuge der Senatsentscheidung geprüft, liegt eine die gerichtliche Kostenfestsetzung durch das Oberlandesgericht tragenede Kostengrundentscheidung im Rahmen eines vollstreckbaren Titels gem. § 103 Abs. 1 ZPO auch dann vor, wenn die sofortige Beschwerde diesbezüglich zurückgewiesen worden ist und daher der Tenor der Beschwerdeentscheidung die Entscheidung über Kosten und Aufwendungen des Verfahrens vor der Vergabekammer nicht wiedergibt; zu einer solchen Prüfung besteht bei einer in der Sache zu bescheidenden sofortigen Beschwerde stets Anlass (Anschluss an OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.02.2015 - 2 Verg 2/14, juris, Rn 17).

    a) Mit der die Entscheidung der Vergabekammer hinsichtlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, also der Aufwendungen i.S.d. § 182 IV 1 GWB, sowie der Beiziehung des Prozessbevollmächtigten bestätigenden Entscheidung des Senats liegt auch für diese eine gerichtliche Kostengrundentscheidung und damit ein vollstreckbarer Erstattungstitel i.S.d. § 103 I ZPO vor (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.02.2015 - 2 Verg 2/14, juris, Rn. 17).

    c) Die entgegenstehende Auffassung des Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 18.06.2014, Verg 8/11) ist durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt, die dem Oberlandesgericht bei seinem Beschluss noch nicht bekannt gewesen sein kann (so auch OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 25.02.2015, 2 Verg 2/14, juris, Rn. 14).

  • VK Thüringen, 07.02.2019 - 250-4003-262/2019-E-001-EIC

    Kreis an Krankenhaus beteiligt: Wird es dadurch zum öffentlichen Auftraggeber?

    Nach Auffassung der Vergabekammer ist die Gebühr für das Gestattungsverfahren gesondert zu ermitteln, da das Verfahren ein gesondert zu betrachtendes Zwischenverfahren innerhalb des Nachprüfungsverfahrens ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 Verg 2/14; OLG München, Beschluss vom 24.01.2012, Az.: Verg 16/11; Beschluss vom 28.02.2011, Az.: Verg 23/10; Vergabekammer Nordbayern, Beschluss vom 19.11.2013, Az.: 21.VK-3194-49/13; Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12.07.2005, Az.: VK-SH 18/05; Münchener Kommentar, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 45; a.A.: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, a.a.O., § 182, Rdn. 23: Festsetzung einer einheitlichen Gebühr für das Nachprüfungsverfahren, in der das Gestattungsverfahren als besonderer Aufwand berücksichtigt wird; ähnlich Ziekow/Völlink, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 43 f.; Willenbruch/ Wieddekind, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 32); jedenfalls dient die Festsetzung einer gesonderten Gebühr für das Gestattungsverfahren der höheren Transparenz der Gebührenerhebung der Vergabekammer, zumal vorliegend die Kostenschuldner des Nachprüfungsverfahrens -die AST- und des Gestattungsverfahrens -die AG- personenverschieden sind (vgl. hierzu auch OLG Naumburg, Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 2 Verg 2/14; Heiermann/Zeiss/Summa, a.a.O., § 182 GWB, Rdn. 68).
  • AG Hamburg-Harburg, 01.06.2018 - 645 C 56/17

    2,3 Geschäftsgebühr auch ohne mündliche Verhandlung!

    In der Rechtsprechung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte wird eine Geschäftsgebühr von 2, 0 in der Regel als tolerabel hingenommen und zusätzlich dem Rechtsanwalt ein Ermessensspielraum von 20 % zugebilligt, soweit dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalls gerechtfertigt ist (OLG Frankfurt, a. a. 0., Rn. 5 m. w. N.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 2 Verg 2/14).

    Der von den Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin vorgenommene Ansatz einer 2, 3-fachen Geschäftsgebühr überschreitet die einem Anwalt im Rahmen der Billigkeitskontrolle eingeräumte Toleranzgrenze von etwa 20 Prozent nicht, so dass ihr kraft Gesetzes Verbindlichkeit zukommt (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 2 Verg 2/14; OLG München, Beschluss vom 27. August 2009 - Verg 04/09).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29197
OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14 (https://dejure.org/2014,29197)
OLG Jena, Entscheidung vom 25.06.2014 - 2 Verg 2/14 (https://dejure.org/2014,29197)
OLG Jena, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 2 Verg 2/14 (https://dejure.org/2014,29197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,29197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online

    Wann darf sich der Auftraggeber auf ein bestimmtes Produkt festlegen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Weitreichende Beschaffungsautonomie des Auftraggebers

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14
    Aufgrund der Vorgaben der Rechtsprechung, die unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92 -, BGHSt 39, 291, ein standardisiertes Messverfahren verlange, gewährleiste nur ein von der PTB zertifiziertes Gesamtsystem die erfolgreiche Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen.

    aa) Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 19.08.1993 - 4 StR 627/92 -, BGHSt 39, 291, entschieden, dass es für sich allein genommen keinen sachlich-rechtlichen Mangel des strafrichterlichen Urteils darstellt, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und der nach Abzug der Messtoleranz ermittelten Geschwindigkeit stützt, sofern ein allgemein anerkanntes standardisiertes Messverfahren eingesetzt wurde (Rn. 20 f., 28).

    In seinem Beschluss 19.08.1993 - 4 StR 627/92 -, BGHZ 39, 291, hat der Bundesgerichtshof betont, dass die amtliche Zulassung von Geräten und Methoden den Zweck verfolge, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und Erörterung des Regelfalles freizustellen.

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14
    Es obliegt ihm auch keine Markterforschung oder Marktanalyse darüber, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produktneutrale Vergabe erreichen lässt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - VII-Verg 42/09, Rn. 29 ff.; Beschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschl. vom 15.11.- - 15 Verg 5/13 ; zustimmend Lausen, in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., § 7 VOB/A 2012 Rn. 129).

    Der öffentliche Auftraggeber hält die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit ein, wenn die Bestimmung der konkret ausgeschriebenen Leistung sachlich gerechtfertigt ist, er hierfür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und dementsprechend die Festlegung willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012, VII-Verg 10/12, NZBau 2012, 785).

    Vor allem bei sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die wichtige Rechtsgüter, wie etwa den Schutz der Bevölkerung, betreffen, kann es gerechtfertigt sein, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwede Risikopotentiale auszuschließen und den sichersten Weg zu wählen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12 -, NZBau 2012, 785).

  • OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06

    Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14
    c) Soweit andere Vergabesenate (etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2008 - 13 Verg 1/08 - OLGR Celle 2008, 663, OLG Jena, Beschluss vom 26.06.2006 - 9 Verg 2/06, NZBau 2006, 735, zustimmend Roggenkamp/Zimmermann, in: jurisPK - Vergaberecht, 4. Auflage, § 7 VOL/A 2009, Rn. 45; ähnlich Ortner/Heinrich, jurisPK-Vergaberecht, 4. Auflage, § 3 EG VOL/A 2009, Rn. 58) einen strengeren Prüfmaßstab anlegen, um zu ermitteln, ob die Vergabestelle vom Gebot der Produktneutralität (§ 8 Abs. 7 EG VOL/A, § 7 Abs. 3 VOL/A; § 7 Abs. VIII VOB/A) abweichen und Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben durfte, kommt man im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu keinem anderen Ergebnis.

    Seine Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse hat er in den Vergabeakten zu dokumentieren (OLG Jena, Beschluss vom 26.06.2009 - 9 Verg 2/06).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.2013 - 15 Verg 5/13

    Vergabe öffentlicher Auftrage: Zulässigkeit der Auftragsvergabe im

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14
    So ist die erforderliche Antragsbefugnis auch dann gegeben, wenn eine den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen widersprechende Auftragserteilung ohne Vergabeverfahren vorgesehen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.11.- - 15 Verg 5/13 -, IBR 2014, 227, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Hertwig, Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe, 5. Aufl., Rn. 362).

    Es obliegt ihm auch keine Markterforschung oder Marktanalyse darüber, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produktneutrale Vergabe erreichen lässt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - VII-Verg 42/09, Rn. 29 ff.; Beschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschl. vom 15.11.- - 15 Verg 5/13 ; zustimmend Lausen, in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., § 7 VOB/A 2012 Rn. 129).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14
    Dies setze eine PTB-Zulassung des Gesamtsystems zwingend voraus, wie sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, BGHSt 43, 277 ff., ergebe.

    Der Bundesgerichtshof hat dies in seinem Beschluss vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, BGHSt 43, 277.

  • OLG Celle, 22.05.2008 - 13 Verg 1/08

    Ausschluss eines Vergabeangebotes wegen Änderungen an den Verdingungsunterlagen;

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14
    c) Soweit andere Vergabesenate (etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2008 - 13 Verg 1/08 - OLGR Celle 2008, 663, OLG Jena, Beschluss vom 26.06.2006 - 9 Verg 2/06, NZBau 2006, 735, zustimmend Roggenkamp/Zimmermann, in: jurisPK - Vergaberecht, 4. Auflage, § 7 VOL/A 2009, Rn. 45; ähnlich Ortner/Heinrich, jurisPK-Vergaberecht, 4. Auflage, § 3 EG VOL/A 2009, Rn. 58) einen strengeren Prüfmaßstab anlegen, um zu ermitteln, ob die Vergabestelle vom Gebot der Produktneutralität (§ 8 Abs. 7 EG VOL/A, § 7 Abs. 3 VOL/A; § 7 Abs. VIII VOB/A) abweichen und Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben durfte, kommt man im vorliegenden Beschwerdeverfahren zu keinem anderen Ergebnis.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14
    Es obliegt ihm auch keine Markterforschung oder Marktanalyse darüber, ob sich ein vertretbares Ausschreibungsergebnis auch durch eine produktneutrale Vergabe erreichen lässt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2010 - VII-Verg 42/09, Rn. 29 ff.; Beschluss vom 01.08.2012 - VII-Verg 10/12; ähnlich OLG Karlsruhe, Beschl. vom 15.11.- - 15 Verg 5/13 ; zustimmend Lausen, in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., § 7 VOB/A 2012 Rn. 129).
  • EuGH, 14.09.2004 - C-385/02

    Kommission / Italien

    Auszug aus OLG Jena, 25.06.2014 - 2 Verg 2/14
    Die Beweislast dafür, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Ausnahme vom oben genannten Grundsatz rechtfertigen, obliegt dabei demjenigen, der sich auf sie beruft (EuGH, Urteil vom 14.09.2004 - C-385/02 -, Rz. 19).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2015 - 11 Verg 9/15

    Vergaberecht: Herstellerbescheinigung neben Eigenerklärung des Bieters

    Der öffentliche Auftraggeber hält die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit ein, wenn die Bestimmung der konkret ausgeschriebenen Leistung sachlich gerechtfertigt ist, er hierfür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angibt und dementsprechend die Festlegung willkürfrei getroffen worden ist, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012, VII-Verg 10/12, NZBau 2012, 785, zitiert nach juris, Rn. 41 ff; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 Verg 2/14 -, Rn. 47, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht